Und genau hier möchten wir ansetzen. Wir haben die Hunde oft monatelang in unserer Obhut gehabt, sind mit ihnen in die Tierklinik gefahren, haben sie untersuchen oder operieren lassen, haben sie aufgepäppelt und uns mit ihnen angefreundet. Wir möchten sie auch in ihrem neuen Zuhause nicht alleine lassen.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch weiter mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns über
profitieren Sie auch nach der Vermittlung von unseren Erfahrungen und halten Sie auch weiter Kontakt zu uns.
Die Übernahme eines Hundes von der Tierrettung-Nyirbator bedarf einer sog. Schutzgebühr.
Diese deckt nicht nur die Kosten seiner Ausreise, sondern verdeutlicht viel mehr, dass unser Schützling einen gewissen materiellen, emotionalen Wert hat. Die Schutzgebühr soll noch einmal das Maß an Verantwortung aufzeigen, das dem neuen Familienmitglied entgegen gebracht werden muss.
Die vollständige Zahlung der Schutzgebühr macht den Schutzvertrag rechtsgültig und hat mit einem Kaufpreis im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Sie soll den Hund bestmöglich vor dem Schicksal bewahren, was gerade diese Tiere in der Regel bereits erlebt haben.
Unsere Schutzgebühr ist nicht verhandelbar und nicht in Raten zahlbar.
Liegt uns am Herzen, dass z. B. ein Hundepäarchen zusammen vermittelt wird oder ein Senior Aussicht auf einen schönen Lebensabend hat, behalten wir uns vor, eine geänderte Schutzgebühr festzusetzen.